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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


 

ALLGEMEINES UND GELTUNGSBEREICH


Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen „Die beste aller Welten“, kurz: „DbaW“ genannt, und ihren Vertragspartnern / Auftraggebern. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit DbaW sie schriftlich anerkannt hat. Ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und DbaW kommt dann zustande, wenn der erteilte Auftrag schriftlich (Brief, Fax oder Email) vom Auftraggeber bestätigt wurde. 

 

Eine Stornierung des Vertrags durch den Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustim-mung von DbaW möglich. Ist DbaW mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, pauschal für ggf. erbrachten Leistungen,  aufgelaufene Kosten und entgagenen Gewinn eine Stornogebühr in der Höhe von bis zu 50 Prozent des Auftragswertes des Gesamtprojektes zu berechnen.

 

 

1. TERMINE, LIEFERFRISTEN

1.1 Termine und Lieferfristen sind im Regelfall Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich zwischen Auftraggeber und DbaW vereinbart werden und von beiden Seiten als fix bestätigt sind.

Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von DbaW angegebenen Stichtagen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.


1.2 DbaW haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt. 


1.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist DbaW berechtigt, dem Auftraggeber den entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu berechnen.

 

1.4 DbaW ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Auftragsfertigstellung möglichst genau einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine durch DbaW berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er DbaW eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an DbaW.

 

 

2. LEISTUNGSUMFANG
 

2.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich sich aus dem Angebot, das der Auftraggeber von DbaW erhalten hat oder aus sonstigen schriftlichen Absprachen beider Seiten miteinander.

 

2.2 Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von der DbaW nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber DbaW mit diesen Leistungen, hat er die Gebühren und Kosten (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu tragen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

 

2.3 DbaW ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. 

 

2.4 Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Agentur dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

 

 

3. PRODUKTIONSÜBERWACHUNG

 

3.1 DbaW koordiniert die Produktionsabwicklung und kontrolliert die Leistungen und Rechnungen der Hersteller. Dafür ist DbaW berechtigt, ein Agenturhonorar in Höhe von 10 Prozent auf den Nettowert der Rechnungen der Hersteller zu berechnen, wenn die Produktionsabwicklung nicht bereits durch reguläre Stundensätze oder Pauschalen vergütet wird.

 

3.2 Die Auftragserteilung an Werbemittelhersteller erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt DbaW auf ausdrücklichen Kundenwunsch geeignete Werbemittelhersteller und Dienstleister aus und erteilt Produktionsaufträge nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber.

 

3.3 Soweit die Agentur Produktionsaufträge aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausnahmsweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von der Agentur an den Auftraggeber weiterberechnet. Das Agenturhonorar ist jeweils mit Abrechnung der Leistungen der Hersteller fällig. Weiteres siehe 6.
 

 

 

4. URHEBERRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE 


 

URHEBERRECHTE

 

4.1 Für an DbaW erteilte Aufträge, die über reine Beratungsleistungen hinaus gehen, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

 

4.2 Entwürfe und fertiggestellte Arbeiten dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt DbaW, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

4.3 DbaW hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und bei digitalen Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung gegen den ausdrücklichen Wunsch von DbaW, berechtigt DbaW zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung.

 

4.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Sollte durch Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit an den von DbaW erstellten Werken ein Urheberrecht des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter begründet werden, so räumt der Auftraggeber DbaW unentgeltlich nicht-exklusive Nutzungsrechte an den betreffenden Werken ein, solange und soweit dies zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist. 


 

 

NUTZUNGSRECHTE

 

4.5 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige, weitergehende oder wiederholende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von DbaW und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Über den Umfang der Nutzung steht DbaW ein Auskunftsanspruch zu. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

 

4.6 Der Auftraggeber erwirbt das vereinbarte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Bezahlung der von DbaW gestalteten Werbemittel. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

 

4.7 Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur. Dies gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind. 

 

4.8 Nutzung als Referenz

Ergebnisse der Zusammenarbeit dürfen von beiden Seiten zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenzen oder Eigenwerbung unter Nennung des Namens und bei Internet-Veröffentlichungen nach Möglichkeit mit Verlinkung der DbaW-Website verwendet werden.

 

5. Konkurrenzausschluss

Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren, und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.

 

 

6. VERGÜTUNG, HONORARE DER AGENTUR

 

VERGÜTUNG (RECHNUNG, PREIS, ZAHLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN)

6.1 Eine Rechnung geht dem Kunden nach Anlieferung/ab Leistungsbereitstellung zu. Rechnungen der DbaW sind auch ohne Unterschrift und per Email versandt gültig.

 

6.2 Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.

 

6.3 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

6.4 Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie GEMA-Gebühren oder die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden. 

 

6.5 Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum oder erfordert er von DbaW finanzielle Vorleistungen über 1.000 €, so kann DbaW Abschlagsrechnungen entsprechend den erbrachten Leistungen stellen.

 

6.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen ab Rechnungserhalt kann DbaW Verzugszinsen in Höhe von 5% verlangen.

 

6.7 Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
 

6.8 Aufwendungen und Reisekosten

Kosten für Arbeitsmaterial, Kommunikation, Versand und Vervielfältigung, die im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der DbaW anfallen, trägt die Agentur selbst.

 

Alle sonstigen Kosten wie Kurierkosten, Transportkosten zur Vorbereitung und Überwachung von Werbemittelproduktionen sowie Farbkopien und Farbausdrucke, die vom Auftraggeber bestellt werden und über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der DbaW hinausgehen, werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.

 

Reisekosten außerhalb des Berliner Stadtgebiets werden dem Auftraggeber entsprechend der Belege berechnet. Bei Reisen im eigenen Pkw werden 0,50 Euro/km angesetzt.

 

 

7. PFLICHTEN DER AGENTUR UND HAFTUNG

 

PFLICHTEN

 

7.1 DbaW sichert ausdrücklich zu, sorgfältig geprüft zu haben, dass sie alle erforderlichen Rechte an den im Rahmen des Vertragszwecks erstellten Konzepten für Werbekampagnen und Öffentlichkeitsarbeit sowie an den zu diesem Zweck entworfenen Werbeslogans, Produktdesigns, Webdesigns, Grafiken, Texten und Kampagnenstrategien besitzt.

 

 

HAFTUNG

 

7.2 Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten mit der größten Sorgfalt termingerecht ausführen. Sie wird den Auftrageber rechtzeitig auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird.

 

7.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an DbaW übergebenen Bilder, Texte und sonstiger Arbeitsdateien berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er DbaW von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

7.4 Korrekturabzüge, Reinzeichnungs-PDFs und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und DbaW geprüft zurückzugeben. DbaW haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler der vorgenannten Art. Der Auftraggeber trifft mit dem Briefing, während der Zusammenarbeit und schlussendlich mit seiner Freigabe die Entscheidung über die Inhalte von PR- oder Werbemaßnahmen, daher geht mit der Freigabe das Risiko auf ihn über.

 

7.5 Die Haftung der Agentur für eigene Leistungen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und den Ersatz des unmittelbaren Schadens. Jegliche Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Alle über die Regelung dieser Vereinbarung hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen DbaWsind ausgeschlossen.

 

7.6 Soweit die Agentur für den Auftraggeber Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

7.7 Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche die Agentur zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

 

 

8. KORREKTUREN UND ABNAHME

 

8.1 Korrekturschleifen müssen als solche klar erkennbar und in gegenseitigem Einvernehmen gekennzeichnet sein und vorzugsweise schriftlich erfolgen.

 

8.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Lieferung schriftlich oder per E-Mail durch den Auftraggeber bei DbaW geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

 

 

9.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen tritt an deren Stelle eine gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.

 

 

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die wechselseitig zu erbringenden Leistungen ist Berlin.

 

Berlin, Stand vom Oktober 2015

Stefanie Urbach

 

 

 

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